Beratung zur Kostenübernahme der Logopädie: Ausfüllen von Formularen für die Krankenkassenabrechnung.

Kostenübernahme

Zu den Kosten & Kostenübernahme

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihren Arzt (z. B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe oder Hausarzt), ob er in Ihrem Fall eine Logopädie für medizinisch notwendig hält. Die Logopädie ist ein fester Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikations-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen sowie Maßnahmen zur Prävention.

 


Wer übernimmt die Kosten?

  • In der Regel werden die Behandlungskosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Die Behandlung ist komplett kostenfrei. Es fällt keine Zuzahlung an.
  • Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr: Gesetzlich Versicherte leisten einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil. Dieser beträgt 10 Prozent des Rezeptwertes zuzüglich einer festen Gebühr je Verordnung (aktuell 10 Euro, ab dem 01.01.2027 gesetzlich 15 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorliegt.
  • Für Privatpatienten: Zur Abklärung der Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten Sie von uns vor Therapiebeginn eine Honorarvereinbarung.